UdZ 1-2012

56 Unternehmen der Zukunft 1/2012 UdZ Produktionsmanagement Auswertung der abgegebenen Angebote vor- genommen. Dabei stehen insbesondere die funktionale Passung (prozentuale Überdeckung des Leistungsspektrums des Systems mit den Lastenheftanforderungen), Referenzprojekte in derselben Branche sowie die Lizenz- und Einführungskosten im Fokus. Als Ergebnis der Vorauswahl können die nach untersuchten Kriterien am besten geeigneten Anbieter mit ihren jeweiligen Systemen beispielsweise zu Systempräsentationen eingeladen werden. Systempräsentationsbasierte Endauswahl Die Endauswahl verfolgt das Ziel, aus einem überschaubaren Favoritenkreis von grund- sätzlich passenden Anbietern mittels verglei- chender Vorführungen direkt am IT-System den oder die nach definierten Kriterien passenden Anbieter-System-Kombinationen herauszufil- tern. Dazu wird im Vorfeld ein für alle Anbieter verbindlicher Präsentationsfahrplan erarbeitet, welcher sowohl funktionale Anforderungen an die zukünftige Lösung (z. B. aus einem Lastenheft) als auch die zu unterstützenden Prozesse (z. B. in Form von Prozessschaubildern) beinhaltet. Der Präsentationsfahrplan ist für alle Anbieter gleich und soll so die Vergleichbarkeit in der Bewertung der Vorstellungen sicher- stellen. Bewertet werden die Anbieter und ihre Systeme dabei direkt durch die zukünf- tigen Anwender. Eine zusammenfassende Nutzwertanalyse fasst sämtliche Bewertungen der Stammnutzer zusammen und gestattet eine nachvollziehbare Eingrenzung der Anbieter auf ein bis zwei Favoriten. Prüfung und Verhandlung von Software- Verträgen Der Leistungsumfang, die Konditionen sowie die Modalitäten bzw. Rechte und Pflichten bei der Software-Einführung werden über Verträge geregelt. Zumeist basiert ein Software- Geschäft auf einem Kaufvertrag für Lizenzen, einem Dienstleistungsvertrag für die Software- Einführung sowie einem Wartungsvertrag für die Pflege und Weiterentwicklung der erwor- benen Software. Diese im juristischen Sinne voneinander oftmals losgelösten Vertragswerke werden vom Anbieter unterschriftsreif über- sandt. Zur Wahrung und Sicherung der Unternehmensinteressen auf Kundenseite hat das FIR zu diesem Zweck eine Checkliste entwi- ckelt, anhand welcher sich die Vollständigkeit der jeweiligen Vertragswerke prüfen lässt. Unter zusätzlicher Zuhilfenahme des Software- Lastenheftes lässt sich nun eine sowohl fachliche als auch inhaltliche Kommentierung der durch den Anbieter zugesandten Vertragswerke vornehmen. Zur juristischen Absicherung emp- fiehlt das FIR die (externe) juristische Prüfung der Verträge durch eine auf Software-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die fachlich und juristisch kommentierten Verträge bilden an- schließend die Grundlage für die eigentlichen Verhandlungen mit dem/den Anbieter(n). Es hat sich gezeigt, dass die ursprünglich durch die Anbieter bereitgestellten Verträge teilweise stark von den eigentlichen Kundeninteressen abwei- chen. Insbesondere im Bereich der Konditionen (Festpreis oder Bonus-Malus-Regelung) oder des Rücktrittsrechts (z. B. nach der Feinspezifikation) Bild 2: Grafische Auswertung der IT- Potenzialanalyse (Beispiel)

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