UdZPraxis 1/2020
10 UdZ Praxis Erste öffentliche und private 5G-Netze sind bereits in Deutschland im Einsatz Sowohl die Deutsche Telekom als auch Vodafone haben bereits mehrere der deutschen Metropolen wie Berlin, München und Hamburg teilweise mit 5G versorgt. Die Telekom plant dabei, bis Ende dieses Jah- res 2020 in 20 Städten 5G anbieten zu können. Insgesamt hat sie bisher rund 450 Antennen aufgestellt. Vodafone gibt an, ungefähr 150 Antennen an 50 unterschiedlichen Standorten in Betrieb genommen zu haben. Telefónica (O2) plant dieses Jahr den Roll-out ihres 5G-Netzes in fünf deutschen Großstädten. Zu- sätzlich zu den Großprojekten gibt es mehrere Pläne für kleinere öffentliche Netze: So plant die Stadt In- golstadt zusammenmit Audi undder Telekom eingemeinsames 5G-Netz, welches für denStraßenverkehr undall seineTeilnehmer,wieAutosundFahrradfahrer, zurVerfügungstehensoll. Die DeutscheMesseAG in Hannover plant gleichzeitig, ein öffentliches und ein privates 5G-Netz für die Hannover Messe aufzustellen. Es sind bereits mehrere 5G-Campusnetze in Deutschland online gegangen. Campusnetze sind nicht-öffentliche Netze, die in der Regel von Unternehmen oder Universitäten für eigene Zwecke betrieben werden. Allein in Aachen, einer Vorreiterstadt in puncto 5G-Campusnetzen, haben drei Un- ternehmen eigene 5G-Netze in Betrieb genommen. Zudem haben große Konzerne in ganz Deutsch- land, darunter Siemens, Audi und Lufthansa , Campusnetze für industrielle Anwendungen aufgestellt. Es sind mindestens sieben weitere Lizenzanträge akzeptiert worden, wovon einige ihr 5G-Netz noch dieses Jahr in Betrieb nehmen wollen. Manche Unternehmen wie Bosch haben bereits für mehrere Standorte Anträge gestellt. Ein weiteres Campusnetz ist in Wolfsburg zu finden, wo das erste Fuß- ballstadion in Deutschland mit einem 5G-Netz von Vodafone ausgestattet wurde. Lizenzen für private Netze können bei der Bundesnetzagentur beantragt werden Bei der Mobilfunkversteigerung der 5G-Lizenzen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde rund ein Fünftel der Frequenzen für die Industrie reserviert. Unternehmen können dadurch ver- gleichsweise preiswert Lizenzen für Campusnetze erwerben. Seit dem 21. November 2019 können Unternehmen bei der Bundesnetzagentur einen Antrag für 5G-Campusnetze im Frequenzbereich 3,7 – 3,8 Gigahertz stellen. Das Verfahren zur Vergabe ist elektronisch, unkompliziert und unbüro- kratisch, um möglichst viele Unternehmen anzusprechen. Die Kosten für die erworbenen Frequenzen werden für jeden Antrag einzeln berechnet. Berück- sichtigt werden dabei die gewünschte Bandbreite, die Nutzungsdauer und die Nutzungsfläche. Durch einen geringen Sockelbetrag sollen auch Start-ups, KMU sowie Landwirtschaftsbetriebe zum Erwerb von Frequenzen ermutigt werden. Bei der Nutzungsfläche wird zwischen Siedlungs- und Verkehrsflächen und anderen Flächen unterschieden, da auf Siedlungs- und Verkehrsflächen ein hö- herer Koordinationsaufwand nötig ist. Konfigurationen privater 5G-Netze Im Gegensatz zu vorherigen Mobilfunkstandards, welche ausschließlich als öffentliche Netzwerke ausgelegt sind, existiert im neuen 5G-Mobilfunkstandard die Möglichkeit privater Netzen ( Non-pub- lic networks, NPN ). Das nicht-öffentliche 5G-Netz wird auf dem definierten Gelände der Organisation bereitgestellt und dient dementsprechend lediglich einer klar definierten Nutzerorganisation. Vor- teile, welche sich durch ein privates Netz erzielen lassen, liegen in der Erfüllung hoher Anforderun- gen an Netzqualität sowie Sicherheit und auch in der freien Verfügung über Wartung und Betrieb des Netzes. Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene private Netze kategorisieren: Stand-alo- ne-Networks (isolierte, eigenständige Netzwerke) und Non-Stand-alone-Networks (NSA; in Verbin- dung mit einem öffentlichen Netzwerk).
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